Gustav Adolf (Mecklenburg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gustav Adolf, Herzog zu Mecklenburg(-Güstrow)
Siegel des Herzogs von 1672
Edikt des Herzogs gegen Weihnachtsbräuche von 1682

Gustav Adolf, Herzog zu Mecklenburg [-Güstrow] (* 26. Februar 1633 in Güstrow; † 6. Oktober 1695 ebenda), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow und Sohn von Johann Albrecht II. und seiner dritten Gemahlin Eleonore Marie von Anhalt-Bernburg.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als sein Vater 1636 starb, beanspruchte sein Onkel Adolf Friedrich I. die Vormundschaft und das Herzogtum. Daraufhin brach zwischen seiner Mutter und ihrem Schwager eine erbitterte Auseinandersetzung über die vormundschaftliche Regentschaft aus.

Gustav Adolf war von 1636 bis 1648 Administrator des Bistums Ratzeburg.

Am 2. Mai 1654 wurde Gustav Adolf vom Kaiser für mündig erklärt und übernahm bis zu seinem Tode 1695 die Regentschaft im (Teil-)Herzogtum Güstrow. Mit ihm erlosch die Linie Güstrow der mecklenburgischen Dynastie.

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges führte Gustav Adolf 1661 eine Volkszählung durch. 1662 erlässt er eine Verordnung zur Ausrottung der Wölfe zur Reduktion der im Dreißigjährigen Krieg stark gestiegenen Bestände. 1671 erlässt er eine Verordnung zu einer umfassenden Schulreform. In den fünfzehn Kreisen werden den Superintendenten Präpositen zur Seite gestellt, die für die Verbesserung des Schulwesens verantwortlich sind. Sie werden beauftragt, Schulen einzurichten, Dörfer für eine Schule zusammenzulegen, geeignete Lehrkräfte einzustellen und festzustellen, wie viel Schulgeld jeder zahlen könne bzw. wie viel Zuschüsse nötig seien. Die Schulmeister erhalten methodische Anweisungen und müssen Schultabellen über Schülerzahl, Schulbesuch und Leistungen führen. 1684 ordnet er die Schulpflicht ab dem sechsten Lebensjahr an.

1676 erließ Gustav Adolf eine Feuerordnung. Jeder Einwohner wurde angewiesen, vorsichtig mit Licht und offenem Feuer umzugehen. Das Brauen in den Häusern wurde verboten.

1682 ordnete Gustav Adolf an, alle Zauberbücher abzuliefern, um sie verbrennen zu lassen. Statt Quacksalberei wurden kostenlose Medikamente für Mensch und Vieh angeboten. Durch die Einrichtung eines Hexen-Sondergerichts sollten Hexenprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden, um die bei den lokalen Gerichten unter Folter erpressten Geständnisse und Denunziationen auszuschließen. Im gleichen Jahr untersagte der Herzog die damals populären Umgänge des Christkinds. Dieses wurde dabei teilweise begleitet von Knecht Ruprecht, mit einer Kette umgürtet, einem Sack auf dem Rücken und einer Rute in der Hand.[1]

Unter dem Gesellschaftsnamen Der Gefällige wurde er als Mitglied in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen.

Werk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gustav Adolf schrieb selbst geistliche Lieder, die Aufnahme in die evangelischen Kirchengesangbücher fanden. Die 1866 bis 1868 in Stuttgart von Eduard Emil Koch herausgegebene Geschichte des Kirchenlieds und Kirchengesangs verzeichnet acht Lieder von ihm.

Nachkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 28. Dezember 1654 heiratet er Magdalena Sibylla (* 1631, † 1719), Tochter von Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf. Zusammen hatten sie elf Kinder, aber keinen männlichen Erben. Das führt zu einem Nachfolgestreit der mit dem Hamburger Vergleich von 1701 beigelegt wurde und Mecklenburg im inneren neu formierte.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Geistliche Reimgedichte, deren Hundert Heroische und Hundert Gesänge. Nebst einem Anhange von allerhand Teutsch: und Lateinischen Geistlichen Betrachtungen., Güstrow 1699[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Stieber: Merckwürdige und erbauliche Lebensbeschreibung der ... Fürstin Magdalena Sibylla, verwitwete regierende Fürstin zu Mecklenburg, Rostock 1745

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Von Christkind, Nikolaus und Weihnachtsmann (Memento vom 1. März 2005 im Internet Archive)
  2. Maria von Mecklenburg-Güstrow. (* 19. Juli 1659 – 16. Januar 1701). In: Website. de.rodovid.org Rodovid DE, abgerufen am 11. April 2023.
  3. „Sehr seltene Sammlung geistlicher Gedichte in Alexandrinern, Oden, Gesängen und Sonetten, mit einer Einleitung von Johann Fecht (1636–1716), Hofprediger, Professor der hebräischen Sprache und zuletzt Superintendent in Rostock. Der Verfasser derselben, Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow (1633–1695), war ein Halbbruder der Gemahlin Herzog Augusts, Sophie Elisabeth, sowie seit 1648 unter dem Gesellschaftsnamen Der Gefällige" Mitglied der Fruchtbringenden Gesellschaft" und vom Jahre 1654 bis zu seinem Tod Regent von Güstrow. Er verkehrte oft bei seinen Verwandten in Wolfenbüttel, war dort ein stets willkommener Gast und nahm gerne an den literarischen Übungen seiner Schwester Sophie Elisabeth teil. Die religiöse Gelegenheitsdichtung am Wolfenbütteler Hof war stark an der erbaulichen Literatur des Nürnberger Kreises um Georg Philipp Harsdörffer (1607–1658) und Johann Michael Dilherr (1604–1669) orientiert. Der Kontakt Sophie Elisabeths zu den Schriftstellern und Mitgliedern der Fruchtbringenden Gesellschaft", insbesondere zum Hoflehrer Justus Georg Schottelius (1612–1676) und zu ihrem eigenen Hofmeister Karl Gustav von Hille (ca. 1590–1647), dürfte die literarischen Aktivitäten der Herzogin sowie die ihres Halbbruders Gustav Adolf bestärkt haben. Als Autor geistlicher Lieder verdient er, der letzte Herzog der Linie Mecklenburg-Güstrow, literarhistorische Würdigung.“ Archivlink (Memento vom 29. März 2008 im Internet Archive)
VorgängerAmtNachfolger
August I. (Braunschweig-Lüneburg)Erwählter Bischof von Ratzeburg
1636–1648
––-
Johann Albrecht II.Herzog zu Mecklenburg(-Güstrow)
1654–1695
––-