Anna von Mecklenburg

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Epitaph der Anna von Mecklenburg in Lich

Anna, Herzogin zu Mecklenburg[-Schwerin], in der Literatur auch häufig als Anna von Mecklenburg (* 14. September 1485 in Plau[1]; † 12. Mai 1525[2] in Rödelheim) war durch Heiraten Landgräfin von Hessen und danach Gräfin von Solms-Lich.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anna war eine Tochter des Herzogs Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin (1441–1503) und dessen Ehefrau Sophie von Pommern-Wolgast (um 1460–1504). Sie zählt zur 13. Generation des mecklenburgischen Fürstenhauses. Über ihre frühe Kindheit und Jugend ist nur Spärliches bekannt.

Am 20. Oktober 1500 wurde sie die zweite Ehefrau des Landgrafen Wilhelm II. von Hessen (1469–1509). Wegen des frühen Todes des kinderlos gebliebenen oberhessischen Regenten Wilhelm III. (1471–1500) und einer Geisteskrankheit des Regenten von Niederhessen, Wilhelm I. (1466–1515), war im selben Jahr die Herrschaft über ganz Hessen einschließlich der Grafschaft Katzenelnbogen an Wilhelm II. gefallen. Doch Wilhelm II. erkrankte 1504 – wahrscheinlich an Syphilis – und wurde in den folgenden Jahren regierungsunfähig. Daher setzte er 1506 testamentarisch ein fünfköpfiges Ratskollegium mit einem Hofmeister an der Spitze zur Wahrnehmung der Regierungsgeschäfte ein. Zugleich übertrug er ihnen die Vormundschaft über seine Kinder Elisabeth und Philipp (1504–1567), über seinen älteren Bruder, Wilhelm I., und dessen Gemahlin Anna von Braunschweig sowie über seine eigene Gemahlin. Allerdings gelang es Anna, ihrem Mann klarzumachen, dass der Hofmeister seine Günstlinge bevorzugte und seine Befugnisse überschritt. Daraufhin änderte Wilhelm sein Testament und bestimmte nunmehr (am 19. Januar 1508) Anna zum obersten Vormund der Kinder (neben seinem Oheim, dem Erzbischof Hermann von Köln, der allerdings schon im September 1508 starb) und gab ihr zwei Ratgeber an die Seite. Dem Testament gemäß wurde der Hofmeister abgesetzt, und Anna selbst führte seit Anfang 1508 – dem Vernehmen nach erfolgreich – die Regierungsgeschäfte, was in der damaligen Zeit als gänzlich unüblich galt und noch zu Wilhelms Lebzeiten heftigen Unmut beim Adel und den Ständen hervorrief.

Nach Wilhelms Tod berief Anna im Juli 1509 einen Landtag an den Spieß bei Spieskappel, den traditionellen Versammlungsort der hessischen Stände, doch dabei kam es zum Eklat: Unter der Leitung des einflussreichen Ludwig I. von Boyneburg verweigerte die hessische Ritterschaft der vierundzwanzigjährigen Landgräfin die Gefolgschaft. Ihr testamentarisch verbriefter Anspruch auf die Regentschaft wurde weder von den hessischen Landständen noch von den seit 1373 durch Erbverbrüderung erbberechtigten Herzögen von Sachsen anerkannt, da sie es für grundsätzlich unwürdig erachteten, eine Frau als Herrscherin zu haben. Am 3. Oktober 1509 setzten die Stände, die sich bereits vor Wilhelms Tod heimlich untereinander verständigt hatten, eine eigene Vormundschaftsregierung ein, die auf einem Schiedstag in Mühlhausen am 3. November desselben Jahres bestätigt wurde. Dieses Vormundschaftsgremium bestand aus je zwei Vertretern der Ernestiner und Albertiner Linie der sächsischen Wettiner, die bei einem eventuellen Tod Philipps erbberechtigt gewesen wären. Ludwig I. indes wurde Landhofmeister. Nach seinem Tode ging Anna 1511 nach Felsberg, um ihren beiden in Kassel lebenden Kindern näher zu sein.

Die beiden Kinder Elisabeth und Philipp waren bereits im Kleinkindalter mit Kindern des albertinischen Herzogs Georg dem Bärtigen verlobt worden. Der bemühte sich seinerseits, Anna zu unterstützen, die weiterhin alles daransetzte, zumindest ihre Kinder selbst erziehen zu dürfen, wenn ihr schon die Landesherrschaft nicht zugestanden wurde. Zur Begründung führte sie immer wieder die mütterliche Liebe an, verbunden mit der Befürchtung, dass Philipp in der Obhut Ludwigs I. vernachlässigt würde und gesundheitlichen Schaden nähme.

In der Folge gestalteten sich indes die Regierungsgeschäfte aufgrund der langen Entscheidungswege zur ständigen Abstimmung mit den wettinischen Obervormündern schwierig, was wiederum zu Unmut unter den Ständen führte. Überdies hatte sich das Regentenkollegium zerstritten. In dieser Situation bot Anna den Ständen bei einem Landtag am 9. Januar 1514 die Versöhnung an unter der Bedingung, dass sie das Testament Wilhelms II. anerkennen würden. Bei einer von ihr einberufenen – und eigentlich vom Obervormund Kurfürst Friedrich I. von Sachsen verbotenen – Versammlung in Felsberg im Februar 1514 einigten sich zahlreiche Vertreter der Stände und der Städte darauf, auf den Sturz Ludwigs I. von Boyneburg hinzuwirken. Trotz des Widerstands aus Sachsen wurde Ludwig I. dann am 28. März 1514 abgesetzt und Anna knapp einen Monat später, am 25. April 1514, zur obersten Regentin gewählt. Auch die Erziehung ihrer beiden Kinder oblag ihr nunmehr selbst.

Tatsächlich hielt sich Anna nicht an alle Konzessionen, die sie 1513/14 gemacht hatte. Jedoch war ihre Regentschaft – im Gegensatz zu der ihrer Vorgänger – wirtschaftlich erfolgreich, was zur Befriedung der Situation beitrug. Allerdings klagten die sächsischen Herzöge gegen sie bei Kaiser Maximilian I., der seinerzeit die Vormundschaftsregierung bestätigt hatte. Die Verhandlungen zogen sich hin und endeten mit einem Schiedsspruch des Kaisers, demzufolge Philipp mit Vollendung des 14. Lebensjahres für volljährig erklärt und offiziell als Herrscher eingesetzt wurde. Laut Wilhelms II. Testament wäre dies erst vier Jahre später der Fall gewesen. Jedoch blieb Anna zunächst – ebenfalls durch kaiserlichen Spruch – weiterhin in die Regierungsgeschäfte eingebunden.

Die letzte Zeit ihrer Regentschaft war dadurch getrübt, dass sich ein großer Teil des Adels dem aufständischen Franz von Sickingen (1481–1523) anschloss und gegen sie protestierte. Ihr beharrliches Festhalten am katholischen Glauben führte später auch zu einem Zerwürfnis mit ihrem Sohn Philipp, der zu einem der politischen Protagonisten der lutherischen Reformation wurde.

Am 7. April 1519 schließlich, etwa ein Jahr nach seiner Volljährigkeitserklärung, stellte Philipp seiner Mutter ein sogenanntes Entlastungsschreiben aus, worin er ihr ausdrücklich bescheinigte, sowohl für ihn als Person eine fürstliche, ehrliche und gute Erzieherin gewesen zu sein als auch für Land und Leute „mütterlich, freundlich, getreulich und fleißig“ gesorgt zu haben.

Über die letzten Jahre ihres Lebens ist ebenso wie über ihre ersten recht wenig bekannt: 1519, mit 34 Jahren, heiratete sie ein zweites Mal, und zwar den erst 23-jährigen Grafen Otto von Solms-Lich, was als nicht standesgemäß galt. Über die Verbindung war ihr Sohn Philipp zunächst sehr empört. Mit Otto bekam Anna innerhalb von drei Jahren drei weitere Kinder, von denen die beiden letzten das Kleinkindalter überlebten. Otto erlag allerdings bereits wenige Jahre nach der Eheschließung einem Kehlkopfleiden. Für den Sohn Friedrich Magnus übernahm Anna die Vormundschaft.

Auch aus anderen Gründen kam es in Annas letzten Lebensabschnitt zu Zwistigkeiten mit ihrem Sohn Philipp. Zeitweilig eskalierten die Auseinandersetzungen sogar in Gerichtsverfahren, wobei es um Kleinodien und Gelder ging. Schließlich versöhnten sich aber beide, was nicht zuletzt auf den ausgleichenden Einfluss von Annas erster, kinderlos gebliebener Tochter Elisabeth zurückzuführen war, mit dem Anna immer ein sehr gutes Verhältnis hatte. Jedoch bekam Anna erst 28 Jahre nach ihrem Ableben – nach Philipps Freilassung aus der Gefangenschaft – von ihm eine würdige Grabplatte samt Denkmal gestiftet.

Anna von Hessen starb am 12. Mai 1525 vermutlich an einer Lungenentzündung.[3]

Nachkommen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anna heiratete am 20. Oktober 1500 in Kassel den Landgrafen Wilhelm II. von Hessen (1469–1509), mit dem sie folgende Kinder hatte:

Am 7. September 1519 ging sie mit Graf Otto von Solms-Lich (1496–1522) eine zweite Ehe ein, der drei Kinder entsprangen:

Historische Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Der Historiker hat der Landgräfin in der hessischen Geschichte einen hervorragenden Platz einzuräumen“ – so urteilte Hans Glagau 1899 über Landgräfin Anna von Hessen; die geborene Herzogin zu Mecklenburg sei einer historisch-kritischen Biographie würdig.

Kirchengeschichtlich ist Anna von Hessen interessant, da sie die Zeit unmittelbar vor Einführung der Reformation durch Philipp 1527 prägte. Ihr Mann hatte in seinem Testament die Reform aller Klöster in Hessen angeordnet. Anna bemühte sich an einigen Stellen um die Reformierung von Klöstern, aber erst Philipp setzte die Verfügung seines Vaters um, wenn auch auf seine eigene Art.[5] Insofern erscheint es kirchenhistorisch äußerst wichtig, zu untersuchen, welches Gepräge Anna der Kirchenpolitik und der Kirche in Hessen gab – unter Berücksichtigung der konfessionsbezogenen Folgen über Hessen hinaus. Sie selber setzte sich sehr für die Klöster und den Katholizismus ein, weswegen es, wie berichtet, auch zum Zerwürfnis mit ihrem Sohn kam.

Aus übergeordneter Perspektive ist das Thema von Bedeutung, weil es einen in der Geschichte Hessens bisher nur bedingt erforschten Zeitraum, das Spätmittelalter kurz vor der Reformation, anhand einer herausragenden Frauengestalt, der Regentin, in den Blick nimmt. Die chaotischen Zustände in Hessen während der Jahre 1509–1514 hatten ihre Ursache darin, dass die Stände die Macht an sich rissen und die eigentliche Regentin auf ihr Wittum nach Felsberg verbannten.

Nicht zuletzt ist in diesem Rahmen auch die politische Brisanz der Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen (die Stände, Anna/Philipp, die verordneten Räte, der Kaiser, die sächsischen Fürsten und andere) betrachtenswert.

Rezeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Beurteilung ihrer Zeitgenossen und auch ihrer Nachwelt ist Anna von Mecklenburg lange Zeit eine umstrittene Persönlichkeit gewesen; über sie waren eine ganze Reihe Vorurteile und unbewiesener Behauptungen in Umlauf. Bereits zu ihren Lebzeiten war der Umstand, dass sie als Frau ein Land regierte, für viele ein Stein des Anstoßes.

Anna, die laut den zeitgenössischen Quellen eine ausnehmend schöne Frau war, wurde von ihren Widersachern immer wieder sittlicher Verfehlungen bezichtigt, womit auch ihre angebliche Unfähigkeit, ihren Kindern eine gute Mutter sein zu können, begründet werden sollte. So wurde sie vom sächsischen Rat als „Frau Venus“ bezeichnet, was keineswegs nur als Anerkennung ihrer Schönheit, sondern auch als Hinweis auf einen moralisch fragwürdigen Lebenswandel gemeint war und mit entsprechenden Skandalgerüchten „untermauert“ wurde. Die Beurteilung, sie habe einen in sittlicher Beziehung anstößigen Lebensstil gepflegt, zieht sich durch bis in die jüngere Rezeptionsgeschichte. Wie viel Substanz die zweifellos auch politisch motivierten Vorwürfe wirklich beinhalteten, lässt sich naturgemäß heute kaum noch nachprüfen.

Ähnliches gilt für die Einschätzungen Hermann Stuttes, des Begründers der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Anna als egozentrisch-machtgierig und „wohl auch gefühlsarm“ beschrieb, was bei ihrem Sohn Philipp frühkindliche Frustrationen ausgelöst und zu seelischen Fehlentwicklungen Anlass gegeben habe. Die verfügbaren Quellen belegen diese Beurteilung nicht.

Die 1968 geborene hessische Autorin Anja Zimmer veröffentlichte 2007 einen biographischen Roman über die Landgräfin unter dem Titel: Mitternachtsblüten: Das Leben der Anna von Hessen.[6]

Am 7. Juli 2021 wurde eine Skulptur der New Yorker Künstlerin Linda Cunningham in Kassel am Platz der 11 Frauen eingeweiht, die auch Anna von Mecklenburg ehrt.[7]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Claus Cramer: Anna. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 1, Duncker & Humblot, Berlin 1953, ISBN 3-428-00182-6, S. 300 (Digitalisat).
  • Kerstin Merkel, Pauline Puppel: Landgräfin Anna von Hessen. In: Ursula Braasch-Schwersmann, Ernst Schneider, Wilhelm Ernst Winterhager (Hrsg.): Landgraf Philipp der Großmütige 150-1567. Hessen im Zentrum der Reform. Begleitband zu einer Ausstellung des Landes Hessen. Marburg, Neustadt an der Aisch 2004, S. 31–35 (ku.de [PDF]).
  • Hans Glagau: Anna von Hessen, die Mutter Philipps des Großmütigen. (1485 - 1525); eine Vorkämpferin landesherrlicher Macht. Elwert, Marburg 1899, urn:nbn:de:hebis:66:fuldig-1795128.
  • Pauline Puppel: Der junge Philipp von Hessen. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte. Band 110, 2005, S. 49–62 (vhghessen.de [PDF]).
  • Pauline Puppel: Die Regentin. Vormundschaftliche Herrschaft in Hessen 1500–1700. Campus, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-593-37480-3
  • Pauline Puppel: "Das kint ist mein und gehet mir zu hertzen." Die Mutter: Landgräfin Anna von Hessen, Herzogin von Mecklenburg (1485–1525). In: Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen und seine Residenz Kassel. Ergebnisse des interdisziplinären Symposiums der Universität Kassel zum 500. Geburtstag des Landgrafen Philipp von Hessen (17. bis 18. Juni 2004), herausgegeben von Heide Wunder u. a. (= Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen 24,8). Marburg 2004, S. 45–56. ISBN 3-7708-1267-0
  • Pauline Puppel: Formen von Witwenherrschaft. Anna von Hessen 1485–1525. In: Witwenherrschaft in der Frühen Neuzeit. Fürstliche und Adelige Witwen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung, herausgegeben von Martina Schattkowsky (= Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 6). Leipzig 2003, S. 139–161.
  • Pauline Puppel: Der Kampf um die vormundschaftliche Regentschaft zwischen Landgräfinwitwe Anna von Hessen und der hessischen Ritterschaft 1509/14–1518. In: Fürstin und Fürst. Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadligen Frauen im Mittelalter, hrsg. von Jörg Rogge. Ostfildern 2004 (= Mittelalter-Forschungen, 15), S. 247ff.
  • Pauline Puppel (gemeinsam mit Kerstin Merkel): Landgräfin Anna von Hessen. In: Landgraf Philipp der Großmütige, Hessen im Zentrum der Reformation. Ausstellungskatalog. Marburg 2004, S. 31–36.
  • Rajah Scheepers: Regentin per Staatsstreich? Landgräfin Anna von Hessen (1485–1525). Ulrike Helmer, Königstein 2007. ISBN 3-89741-227-6
  • Rajah Scheepers: Zwei unbekannte Verlobungen Landgraf Philipps des Großmütigen? – Landgräfin Annas Heiratspolitik. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte. Bd. 109 (2004), S. 13–29.
  • Rajah Scheepers: ,Nicht einer Frauen werk.‘ – Frauen, Religion und politische Macht. In: Yearbook of the European Society of Women in Theological Research. Bd. 12 (2004), S. 193–206.

Als Thema eines Romans:

  • Anja Zimmer: Mitternachtsblüten. Das Leben der Anna von Hessen. Frauenzimmer-Verlag, Lauter 2007. ISBN 978-3-937013-06-0

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Geburtsort nach Biogr. Lexikon für Mecklenburg, Bd. 2 (1999); NDB abweichend: Wismar.
  2. Letzter Lebensbeleg am 11. Mai 1525; gestorben also nicht am 28. April, 5. Mai oder 6. Mai 1525, wie es in älterer Literatur heißt. Sie wurde am 15. Mai 1525 begraben.
  3. a b Anna von Mecklenburg-Schwerin (1485-1525), Landgräfin von Hessen – kleio.org. Abgerufen am 15. Mai 2023.
  4. Möglichst kurze genealogische Herführung, S. 90.
  5. Wilhelm Ernst Winterhager: Entscheidung in Heidelberg? Zur reformatorischen Wendung Landgraf Philipps von Hessen 1524. In: Lutz Vogel, Ulrich Ritzerfeld, Melanie Müller-Bering, Holger Th. Gräf, Stefan Aumann (Hrsg.): Mehr als Stadt, Land, Fluss. FS für Ursula Braasch-Schwersmann. PH. C. W. Schmidt, Neustadt a.d. Aisch 2020, S. 153–156.
  6. Anja Zimmer: Mitternachtsblüten: das Leben der Anna von Hessen : Roman. Dryas Verlag, 2008, ISBN 978-3-9811327-8-6 (google.de [abgerufen am 14. Mai 2023]).
  7. 11 Frauen 11 Jahrhunderte. Abgerufen am 14. Januar 2023.